Grundsätzlich gilt in allen Bereichen die DTU-Sportordnung.
Mit seiner Teilnahme erklärt der Athlet / die Athletin,
daß er / sie diese anerkennt. - Helmpflicht.
Den Anweisungen von Polizei und Helfern sind unbedingt Folge zu
leisten. Grob unsportliches Verhalten führt zur sofortigen
Disqualifikation; der Sportler hat dann auf Aufforderung seine
Startnummer auszuhändigen.
Jeder Wettkämpfer ist für die richtige Befestigung seines Transponders verantwortlich.
Beim Erbacher-Triathlon gilt Windschattenfahrverbot.
Umkleiden, Wechselzone und Ziel:
Vier Verpflegungsstellen auf der Laufstrecke.
Verpflegungstelle im Zielbereich ist ausschließlich für Athleten.
Die Wechselzone und das Ziel befinden sich im Stadion Erbach.
Der Wechselzonenbereich wird um 8:45 Uhr geschlossen.
Radrückgabe nur gegen Transponder.
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